Willkommen auf der Website der Gemeinde Arth



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
  • Schriftgrösse:
  • A-
  • |
  • A
  • |
  • A+

Verwaltung A - Z

Druck VersionPDF

Zivilstandsamt Innerschwyz

Adresse: Herrengasse 17, Postfach 253, 6431 Schwyz
Telefon: 041 819 07 14
Telefax: 041 819 07 06
E-Mail: zivilstandsamt@gemeindeschwyz.ch
Homepage: https://www.gemeindeschwyz.ch/aemter/21977
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Nachmittag infolge Trauungen geschlossen

 

 


Die Gemeinde Arth ist dem Zivilstandskreis Innerschwyz zugeordnet. Das Zivilstandsamt Innerschwyz wird von der Gemeinde Schwyz geführt. Es ist Ansprechpartner für alle Zivilstandsereignisse, welche in die Zuständigkeit der Gemeinde Arth fallen (z.B. Geburt, Trauungen, Namensänderungen). Sämtliche Auszüge aus dem Zivilstandsregister sind deshalb beim Zivilstandsamt Innerschwyz anzufordern.

Familienausweise, Heimatscheine und Personenstandsausweise müssen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Welches Amt zuständig ist, können Sie unter dem folgenden Link herausfinden:

Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes


Ausnahme:
Todesfälle können am Ereignisort / Wohnort gemeldet werden. In der Gemeinde Arth ist dafür das Einwohneramt Arth zuständig.



zur Übersicht