AnlassbewilligungenEine Anlassbewilligung ist einzuholen, wenn an einem Anlass, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden. Beispiele dafür sind temporäre Festbeizli an der Kilbi oder an der Fasnacht; Veranstaltungen von Vereinen oder Organisatoren in Festzelten, Turnhallen, Aulas etc. Auch Personen, die auf privaten Liegenschaften einen Anlass veranstalten, bei dem Speisen oder Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden, benötigen eine Anlassbewilligung. Im Weiteren bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke. Es wird zwischen Gross- und Kleinanlässen unterschieden. Es gilt gesamtschweizerisch ein Rauchverbot für Gastgewerbebetriebe und Festwirtschaften. Die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen erteilen. Die Kosten für die Anlassbewilligung belaufen sich auf Fr. 60.00 pro Tag zuzüglich einmalig Fr. 20.00 Kanzleigebühr. Bitte beachten Sie die "Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen". Coronavirus Die im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus (COVID-19) geltenden Massnahmen, Verordnungen und Schutzmassnahmen sind zwingend einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass ab 13. September 2021 der Zugang zu bestimmten Innenbereichen für Personen ab 16 Jahren nur noch mit einem Zertifikat möglich ist. Die neuesten Unterlagen und Dokumente finden Sie auf der Kantonshomepage sowie auf den Seiten des BAG. Für eine sorgfältige Prüfung sind ansonsten alle Unterlagen spätestens 6 Wochen vor dem Anlass der Gemeindekanzlei einzureichen.
Link zu den gesetzlichen Grundlagen:
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