https://www.arth.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=9389
28.03.2024 22:53:28


Anmeldung / Zuzug

Zuständige Abteilung: Organisation
Zuständiger Bereich: Einwohneramt

Wir heissen Sie in der Gemeinde Arth herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Zusätzlich ist der Zuzug zu melden bei: Gemeindewerke Arth (Strom, evtl. Wasser)
 

Sie können die Anmeldung auch online über eUmzug tätigen.
Die Anmeldegebühr ist in diesem Fall per Kreditkarte  (MasterCard, VISA, PostFinance Card, Twint) zu bezahlen.


Die Anmeldegebühr beträgt:
CHF 20.00 für erwachsene Personen
CHF 30.00 für Familie und Ehepaare
CHF 50.00/Jahr für Wochenaufenthalter

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Als Schweizer Staatsangehörige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG). Bei Familien für alle Mitglieder
  • Familienausweis (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
  • Miet- oder Kaufvertrag
  • bei Untermiete zwingend die Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers

 

Als ausländische Staatsangehörige bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Zuzug von innerhalb der Schweiz

  • Gültiger Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Miet- oder Kaufvertrag
  • bei Untermiete zwingend die Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers
  • Versicherungsausweis der Krankenkasse (KVG). Bei Familien für alle Mitglieder.
  • Arbeitsvertrag

Optional:

 

Zuzug aus dem Ausland (EU-Bürger)

  • Reisepass
  • Miet- oder Kaufvertrag
  • bei Untermiete zwingend die Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers
  • Nachweis Krankenversicherung (spätestens 90 Tage nach Einreise)
  • Arbeitsvertrag
  • Gesuch Ausländerbewilligung.

Optional:

  • Abmeldebestätigung
  • Geburtsscheine Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
  • Kopie Eheschein
  • Kopie Trennungsurteil
  • Kopie Scheidungsurteil

 

Zuzug aus dem Ausland (nicht EU-Bürger)

  • Reisepass mit Visum D
  • Ermächtigung Einreiseerlaubnis
  • Miet- oder Kaufvertrag
  • bei Untermiete zwingend die Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers
  • Nachweis Krankenversicherung (spätestens 90 Tage nach Einreise)

Optional:

  • Geburtsschein Kinder (zwingend bei Zuzug minderjähriger Kinder)
  • Kopie Eheschein
  • Kopie Trennungsurteil
  • Kopie Scheidungsurteil

 


Online-Dienste

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Publikationen

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Willkommensführer für Ausländer (pdf, 746.9 kB)


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