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Dienstleistungen

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Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen

Zuständige Abteilung: Organisation
Zuständiger Bereich: Einwohneramt

Beim Einwohneramt können letztwillige Verfügungen hinterlegt werden (Testamente, Ehe- und Erbverträge). Bei Eintritt des Todesfalls werden sie direkt der zuständigen Erbschaftskanzlei übermittelt.

Eine telefonische Voranmeldung zur Hinterlegung ist erwünscht: 041 859 02 12

Preis: Fr. 40.00

 

Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen können nicht auf dem Einwohneramt oder der Gemeinde hinterlegt werden. 

 

Erbschaftskanzlei des Bezirks Schwyz
Per 1. Juni 2022 wurde der Bereich Erbschaftswesen an der Erbschaftskanzlei des Bezirksgerichts Schwyz übertragen. Die Kontaktdaten sowie die Adresse der Erbschaftskanzlei finden Sie im folgenden Link:

Kontakt Erbschaftskanzlei Bezirk Schwyz

 


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